Kosten

Gesetzliche Krankenversicherungen

In Berlin werden leider, trotz des steigenden Bedarfs, keine neuen Kassensitze geschaffen. Deswegen ist meine Praxis eine Privatpraxis. Es gibt allerdings die Möglichkeit der Übernahme der Psychotherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen. Falls bei Ihnen die Psychotherapie unaufschiebbar ist und Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassensitz bekommen konnten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für Ihre Therapie bei mir beantragen. Ich unterstütze Sie bei diesen Schritten. Falls Sie Fragen zu dieser Herangehensweise haben, können Sie die gerne mit mir besprechen.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen normalerweise die Kosten für Ihre Psychotherapie. In Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse ist festgelegt, wieviele Sitzungen übernommen werden. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, welcher Leistungsumfang bei Ihnen übernommen wird. Falls eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gesondert beantragt werden muss, lassen Sie sich die Formulare von Ihrer Kasse zuschicken. Das Honorar beträgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) derzeit 100,55 € pro Therapiestunde (50 Minuten).

Beihilfestellen

Beihilfestellen übernehmen normalerweise, ähnlich wie Private Krankenversicherungen die Psychotherapiekosten in vollem Umfang. Lassen Sie sich von Ihrer Beihilfestelle die Formulare für die Beantragung zuschicken.

Selbstzahler*innen

Es gibt auch immer die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keinerlei Formalitäten kümmern.
Das Honorar orientiert sich wie bei privatversicherten Klienten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Betrag für eine Therapiestunde (50min) beläuft sich aktuell auf 100,55€.

In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache angepasst werden.